Fleischrindrasse: ROTES HÖHENVIEH
Zuchtprogramm
1. Zielstellung
Das Zuchtprogramm ist auf die zielgerichtete Konsolidierung Rasse Rotes Höhenvieh ausgerichtet. Dabei werden die Erkenntnisse des BML-Modellprojektes "Molekulargenetische Differenzierung verschiedener Rotviehpopulationen" und die Empfehlungen des Arbeitsausschusses zur Erhaltung der genetischen Vielfalt bei landwirtschaftlichen Nutztieren der Deutschen Gesellschaft für Züchtungskunde(DGfZ) berücksichtigt.
Darüber hinaus gilt es, einem weiteren Anstieg des Inzuchtkoeffizienten entgegenzuwirken. Die Rasse hat aber nur eine Überlebenschance, wenn sie nicht nur erhalten, sondern auch züchterisch weiterentwickelt wird. "Die nachhaltige Befreiung aus dem Status gefährdete Rasse lässt sich nur erreichen, wenn die Rasse in am Markt wettbewerbsfähige Produktionsprogramme integriert wrid."(Nationales Fachprogramm zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung tiergenetischer Ressourcen; 2002). Das heißt, die Haltung der Rasse Rotes Höhenvieh soll perspektivisch einen wirtschaftlichen Erfolg der Zuchtbetriebe ermöglichen. Aus diesem Grund wird im RSA-Zuchtgebiet eine Fleischleistungsprüfung im Feld (nach Pkt. 4.5.3.1.) durchgeführt. Allerdings erfahren Zuchtbetriebe der Rasse Rotes Höhenvieh, welche die vom BDF festgelegten Anforderungen zur Mindestprüfdichte nicht erfüllen, keine Sanktionen.
Die aktuelle Bestandsituation und die noch weiterhin nötige Förderung der Rasse bedingen ein gesondertes Zuchtprogramm und eine Reihe von Sonderregelungen gegenüber allen anderen Rassen im Zuchtgebiet.
2. Teilnahme
Alle RHV-Betriebe sollten sich zu einer Teilnahme am RSA-Zuchtprogramm entscheiden. Die Beteiligung wird durch den Zuchtbetrieb schriftlich erklärt. Für Betriebe, die sich am Zuchtprogramm beteiligen, gelten nachfolgende Regeln, die einzuhalten sind.
a) Feldprüfung (mind. 365 Tage) für möglichst alle männlichen und weiblichen Nachkommenb) Exzellentbewertung (Beschreibung und Qualifizierung aller Merkmale durch zuständige Mitarbeiter des RSA) für alle als Bullenmütter eingesetzten Kühe.c) Einhaltung der Anpaarungsempfehlungen für die gesamte Herded) Ausschließliche Verwendung von Vatertieren mit einem auf die Herde bezogenen Inzuchtzuwachs <=3% pro Generatione) Falls Bullen bzw. Kühe eines RHV-Mitgliedsbetriebes für eine gezielte Paarung ausgewählt werden, ist dies durch den Mitgliedsbetrieb zu unterstützen
3. Dauer
Die erste Stufe des RSA-Zuchtprogramms began im Jahr 1997 und endete im Jahr 2002. In diesem Zeitraum konnte die Population der Rasse Rotes Höhenvieh zahlenmäßig vergrößert werden. Das aktuelle Zuchtprogramm hat Gültigkeit, solange die Rasse als vom Aussterben bedroht gilt, bzw. solange nicht neue wissenschaftliche Erkenntnisse eine Überarbeitung bedingen.
4. Methodik
Das Zuchtziel wird durch Reinzucht mit offenem Herdbuch angestrebt. Diese väterliche Blutzuführung durch andere Rassen ist nur erlaubt, wenn dazu ein bundesweit gültiger Beschluss der Bundesarbeitsgemeinschaft Rotes Höhenvieh (BAG-RHV) und die Bestätigung der zuständigen Landesbehörde vorliegen.
Auf der Mutterseite gelten die für alle Rassen zutreffenden Regelungen der Zuchtbuchordnung. Zweck des Zuchtprogramms ist die Erhaltung der Rasse Rotes Höhenvieh und eine Anpassung an die wirtschafltichen Erfordernisse der Rinderhaltung, ohne die vorhandenen typischen Rassemerkmale zu verändern.
Das Zuchtprogramm beinhaltet als gleichwertige züchterische Maßnahmen:
- Prüfung des Inzuchtkoeffizienten vor jedem Vatertiereinsatz (Grenzwert 3%)
- Leistungsprüfung und Zuchtwertfeststellung der Zuchttiere
- Anwerndung biotechnischer Methoden
4.1. Prüfung des Inzuchtkoeffizienten vor jedem Vatertiereinsatz
Der Blutanteil des Bullen "Uwe R12" (verwandt mit 25,84 % der Population) und dem Uwe-Sohn "Umberto" (verwandt mit 18,32 % der Population) hat den heutigen RHV-Bestand maßgeblich geprägt. Ohne diese Bullen wäre die Rettung der Rasse nicht möglich gewesen. Zwangläufig korreliert eine Zunahme des Inzuchtkoeffizienten (F) aber mit einer Einschränkung der genetischen Varianz. Ein hoher Inzuchtgrad kann zu nachlassender Fitness und zu Leistungsdepressionen führen. Es ist gelungen, die Zahl der Zuchttiere im Zuchtgebiet absolut zu steigern. Dieser vordergründige Erfolg ist jedoch durch eine Zunahme der Inzucht und eine sehr geringe effektive Populationsgröße (Ne) erkauft. In einer normalen Population kann theoretisch jedes Tier gezählt werden. Bei der Berechnung der aktiven Population werden eng verwandte Tiere, vereinfacht ausgedrückt, nur einmal gezählt. Beim Roten Höhenvieh gibt es im Unterschied zu allen anderen Rinderrassen im Zuchtgebiet eine sehr große Differenz zwischen der absoluten und der effektiven Population. Für alle RHV haltenden RSA-Mitgliedsbetriebe gilt, dass jedes Vatertier (Natursprung und KB) vor dem Einsatz in der Herde auf seine Inzuchtsteigerung geprüft wird. Die Kosten dieser Prüfung trägt der RSA. Die Prüfung erfolgt zentral an Hand des PC-Zuchtverwaltungsprogramms "OPTI-MATE" und wird durch die BAG-RHV über die RSA eG, Abt. Fleischrinder, koordiniert. Der tolerierbare Grenzwert liegt bei einer Steigerung des Inzuchtzuwachses um 3% pro Generation. Die Informationen sind zum Teil unter www.rotes-hoehenvieh.de öffentlich zugänglich.
4.2. Auswahl der Bullen (Bullenväter) und Kühe (Bullenmütter) für die gezielte Paarung
Besonders wertvolle Zuchttiere sollen gezielt verpaart werden, um deren Eigenschaften in der Population zu erhöhen. Als oberstes Kriterium der Auswahl gilt generell, das Tier muss in Typ und Exterieur dem RHV-Zuchtziel entsprechen. Ein helles Flotzmaul und eine helle Schwanzquaste müssen ausgeprägt sein.
a) Auswahl der Vatertiere
Jungbullen werden gekört nach den Festlegungen der Zuchtbuchordnung, dabei kommt dem Rassetyp aber ein ganz besonderer Stellenwert zu. Die Zuchtauswahl steht vor dem Problem, dass die typvollsten Tiere sehr oft aus Inzuchtfamilien stammen. Andererseits darf die Größenordnung des Inzuchtkoeffizienten nicht das alleinige Selektionskriterium sein, weil sonst die Gefahr besteht, dass rassefremde Genetik, die typverändernd wirkt, bevorzugt wird.
Für die Verbandskörung in die Hauptabteilung A des Zuchtbuches gelten generell die Bestimmungen der Anlage 5. Dabei ist erweiternd festgelegt, die Typnote 6 darf nur vergeben werden, wenn hinsichtlich der Farbe nachfolgende Änderungen erfüllt sind.
Farbe:
- einfarbig rot, rotbraun bis dunkelbraun
- Flotzmaul und Hörner sollten hell, letztere mit dunklen Spitzen versehen sein (leichte Pigmentflecken am Flotzmaul werden toleriert)
- Schwanzquaste ist hell (eine bräunliche Schwanzquastenfärbung wird toleriert, schwarze nicht)
An künftige, aus dem Zuchtgebiet ausgewählte Besamungsbullen werden folgende Anforderungen gestellt:
- In den Merkmalen Typ und Skelett mindestens jeweils die Note 7, in der Summe 15
- Eigenleistung: tägliche Zunahme mit 365 Tagen nicht unter 1050 g
- Grenzwert für den Inzuchtzuwachs: <=3% pro Generation
- Zuchtbuch Hauptabteilung A
b) Auswahl der Muttertiere
Die im Zuchtprogramm ausgewählten Bullenmütter sollen insbesondere zur Reproduktion künftiger Besamungsbullen zur Verfügung stehen. Diese Kühe sind ebenfalls nach den Kriterien der Exzellentbewertung zu bonitieren. Für die betreffende Kuh werden nach der Bonitur durch RSA-Mitarbeiter Anpaarungsempfehlungen ausgesprochen und gemeinsam mit dem Züchter festgelegt. Die Geburt eines aus der gezielten Anpaarung resultierenden Kalbes ist der Abt. Fleischrinder gesondert zu melden. Unter den männlichen Kälbern werden die künftigen RSA-Besamungsbullen ausgewählt.
Die Anforderungen im Einzelnen:
- In den Merkmalen Typ und Skelett mindestens jeweils die Note 7 und in der Summe 15
- bevorzugt werden Kühe, die durch ihre bisherige Eigenleistung Fruchtbarkeit, Gesundheit und Langlebigkeit nachgewiesen haben
- Ausnahmen sind möglich, wenn überragende Einzelmerkmale dies rechtfertigen
4.3. Leistungsprüfung und Zuchtwertfesstellung der Zuchttiere
Die gesamte Population der Rasse RHV im Zuchtgebiet, unabhängig davon, ob sie in der Produktionsrichtung Mutterkuhhaltung oder Milchproduktion steht, wird im Herdbuch der Abt. Fleischrinder geführt. RHV-Kühe, die in der Milchproduktion genutzt werden, unterliegen keiner Leistungsprüfung auf Milch bzw. Milchinhaltsstoffe. Die Leistunsprüfung wird in der gesamten Population einheitlich als Feldprüfung nach den in Punkt 4.5.3.1. benannten Kriterien durchgeführt. Die Ergebnisse der 200-Tage-Prüfung (das im Alter 90-280 Tage ermittelte und auf 200 Tage standardisierte Lebendgewicht) haben einen sehr großen maternalen Einfluss und lassen indirekt Schlussfolgerungen auf die Milchleistung der Mutter zu. Diese Prüfkomponente gewährleistet die Erhaltung der rassetypischen Milchleistung und kann für die Milcherzeuger unter den RHV-Haltern als Selektionskriterium genutzt werden.
4.4. Anwendung biotechnischer Maßnahmen
Als relevante biotechnische Methoden zur Erhaltung der Rasse stehen die künstliche Besamung (KB), der Embryotransfer (ET) und die Kryokonservierung zur Verfügung. Die Anwendung der KB ist für die Erreichung der Zielstellung Rasseerhaltung und Weiterentwicklung unverzichtbar. Embryotransfer wird generell nicht ausgeschlossen und in Einzelfällen angewendet. Ein Kyokonservierungsprogramm beinhaltet das Anlegen von Spermareserven á 100 Portionen von 25 nicht miteinander verwandten Bullen. Der FAO-Fachbeirat "State of the World in Animal Genetic Recources" empfiehlt dieses Programm für Populationen 200<ne><1000. Die effektiver Population (Ne) der Rasse RHV liegt genau in dieser Größenordnung, aber, und das betont die Brisanz und die Bedeutung eines gesonderten Zuchtprogramms, es gibt in der gesamten Population zur Zeit keine 25 nicht miteinander verwandten Bullen.
In das BML-Modellprojekt "Molekulargenetische Differenzierung verschiedener Rotviehpopulationen" (2000) wurden 836 Tiere aus allen Zuchtgebieten einbezogen und an 26 ausgewählten Mikrosatellitenmarkern typisiert. Die Untersuchung ergab ein für die Rasse Rotes Höhenvieh höchstsignifikantes Ergebnis. Es gibt eine klare genetische Abtrennung zu allen anderen Rotvieh-Rassegruppen. Das heißt, die Rasse Rotes Höhenvieh kann als eigenständige Rasse geführt werden. Damit ist eine wesentliche Grundvorraussetzung für die Gewährung einer Förderung erfüllt. Die mit dem Modellprojekt geschaffene Grundlage mach die stetige genetische Kontrolle, vor allem bei Einkreuzungen aus anderen Populationen, erst möglich und sollte deshalb Beachtung finden.
Zusammenfassend dienen alle biotechnischen Methoden der Zielstellung "Erhaltung und Weiterentwicklung der Rasse durch Lebendnutzung".
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