Jeder Fleischrindzüchter des Landes Sachsen-Anhalt und, als Besonderheit, jeder Züchter der Rasse Rotes Höhenvieh des Landes Niedersachsen, hat das Recht, seine Tiere im Herdbuch des RSA führen zu lassen. Diese Herdbuchführung ist an die Mitgliedschaft im RSA gebunden. Darüber hinaus haben aber auch sehr viele Fleischrindhalter den Weg in unsere Assoziation gefunden.
Der RSA ist eine Zuchtgenossenschaft, in der jedes Mitglied prinzipiell die gleichen Rechte und Pflichten hat. Aus diesem Grund ist der zu entrichtende Geschäftsanteil für alle Mitglieder einheitlich. Er beträgt zur Zeit 512,00 EUR und kann in drei Jahresraten entrichtet werden. Der Geschäftsanteil wird auf Grundlage der Satzung des RSA bei Beendigung der Mitgliedschaft zurückgezahlt.
Die Mitgliedschaft in unserer Organisation gewährleistet neben allen züchterischen Vorteilen eine absolute Fairness beim Kauf und Verkauf von Tieren und darüber hinaus natürlich auch bei allen anderen Dienstleistungen.
Die Gebührenordnung ist öffentlich und wird von den Mitgliedern selbst beschlossen.
Die Beiträge und Gebühren können sie hier per Mausklick aufrufen: Link
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